25 Osterfeuer am Wochenende: Nur Brauchtumsgemeinschaften dürfen Osterfeuer entzünden
14.4.2022 - Am Wochenende lodern allerorten die Osterfeuer – auch in Datteln. In diesem Jahr wurden insgesamt 25 Osterfeuer angemeldet – abgebrannt werden dürfen sie aber nur von so genannten Brauchtumsgemeinschaften.
Pflanzliche Abfälle dürfen nur in Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Als traditionelles Brauchtum bilden Osterfeuer eine Ausnahme. Allerdings müssen sie rechtzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Datteln angemeldet werden – bis Montag vor Ostern.
Nur in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine dürfen ein Osterfeuer abbrennen – Voraussetzung ist, dass es nicht nur darum geht, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen dürfen kein Brauchtumsfeuer abbrennen.
Das sind die Osterfeuer, die von allen Bürger*innen besucht werden können:
SG Horneburg 2020 Landwehrring 1 15.4.2022, 18 bis 22 Uhr
Motorclub Lünen e. V. Provinzialstraße 8 16.4.2022, 18.30 bis 21 Uhr
Erholungspark Wehlingsheide Im Wehling 26 16.4.2022, 19 bis 21 Uhr
Feuerwehr Ahsen Deipenwinkel, Ortsausgang Flaesheim 16.4.2022, 18 bis 23 Uhr
Kleingartenverein im Winkel e. V. Glückaufstraße 25 16.4.2022, 15 bis 24 Uhr
Hegering Datteln e. V. Hof Ludbrock (ehem. Bork) Hachhausener Straße 190 16.4.2022, 18 bis 22 Uhr
BSG Meckinghoven Feld an der Ecke „Zu den Höfen“ und „Im Finkenbrink“ 17.4.2022, 19 bis 2 Uhr
Tipps und Hinweise: Was Sie beim Abbrennen eines Osterfeuers beachtet sollten:
Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf weder gefährdet noch erheblich belästigt werden.
Es dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc. verbrannt werden.
Das Brennmaterial muss weitestgehend trocken und frei von Verpackungen oder sonstigem nicht pflanzlichen Material sein. Das Holz sollte nicht gestrichen oder getränkt sein.
Zum Entzünden und auch zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig oder Ähnliches benutzt werden. Altreifen, Mineralöle und andere stark rauchentwickelnde oder belastete Stoffe sind verboten!
Es sollten keine flüssigen Stoffe wie Benzin und Spiritus als Brandbeschleuniger eingesetzt werden. Durch das schnelle Verdampfen der Flüssigkeit ist die Unfallgefahr schon bei Temperaturen um die 10 Grad Celsius so groß, dass in kürzester Zeit eine große zündfähige Wolke entsteht, die im Ganzen durchzündet und jedes Lebewesen töten kann, das sich in dieser Wolke befindet.
Wenn starker Wind aufkommt, muss das Feuer sofort gelöscht werden.
Wenn das Osterfeuer beendet ist, sind die Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.
Als Mindestabstände sind einzuhalten:
25 Meter zu Wohngebäuden
25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen 25 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen
100 Meter zu Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien und Waldflächen
Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 6 mal 6 Metern und ein Gesamtvolumen von 80 Kubikmetern nicht überschreiten und muss von einem 15 Meter weiten Saum umgeben sein, der frei ist von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen.
Außerdem sollten Sie beachten, dass …
… das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet und vor dem Anstecken noch einmal umgeschichtet wird, da dort üblicherweise Tiere Unterschlupf suchen. … geeignetes Material zum Löschen des Feuers bereitgehalten wird (z. B. angeschlossene Wasserschläuche, Feuerlöscher o. Ä.). … das Feuer ständig von zwei Personen beaufsichtigt wird, von denen mindestens eine Person über 18 Jahre alt ist.
Und wenn es doch einmal passieren sollte, dass das Feuer nicht mehr unter Kontrolle ist, wählen Sie einfach 112, den Notruf der Feuerwehr – auch über Handy ohne Vorwahl erreichbar.