Kinder aus ärmeren Familien konnten häufig nicht mithalten, wenn zum Beispiel ein Klassenausflug in den Zoo oder ein Theaterbesuch verabredet wurde. Den Eltern fehlten die entsprechenden Geldmittel. Der Bundesgesetzgeber hat am 29. März 2011 gesetzliche Normen für ein Bildungs- und Teilhabepaket erlassen, das bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen eröffnet.
Voraussetzung ist, dass Eltern eine dieser Sozialleistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Sozialhilfe
Kinderzuschlag
Wohngeld oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt.
Das Leistungspaket umfasst:
(Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (maximal 100 Euro pro Schuljahr)
Schülerbeförderungskosten (bei Notwendigkeit)
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Mittagsverpflegung (Eigenanteil Eltern pro Essen 1 Euro)
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (max. 120 Euro pro Jahr).