Leistung Förderungsrichlinien für die Jugendarbeit in Datteln
Für die Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit gewährt die Stadt Datteln Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinien.
Förderungsfähig sind hiernach alle Aktivitäten von Trägern der Jugendarbeit oder freien Jugendhilfe, die in den Schwerpunkten im § 11 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) erfasst sind.
Antragsberechtigt sind alle Träger der Jugendarbeit, die die Voraussetzungen des KJHG erfüllen.