Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 2. Generation ausgestellt, die mit biometrischen Merkmalen ausgestattet sind. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika.
Zu den biometrischen Merkmalen im ePass zählt zunächst Ihr Gesicht. Deshalb ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich, seit dem 1. November 2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Das Lichtbild legen Sie uns bitte in guter Foto-Qualität im Bürgerbüro vor.
Bereits ausgestellte maschinenlesbare Pässe behalten ihre Gültigkeit.
Für Ihren Neuantrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass - auch wenn er ungültig ist
oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
oder
- Ihren Personalausweis
und
ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Information zu den Lichtbildern.
Zum Beantragen des Reisepasses müssen Sie persönlich erscheinen. Es ist nicht möglich, dass Sie sich vertreten lassen, da die Passbehörden-Mitarbeiter Ihren Fingerabdruck und Ihre persönliche Unterschrift auf dem Antrag erfassen müssen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe innerhalb von 4 - 5 Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern - darauf hat die Stadt Datteln keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den so genannten Expresspass.
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro im Rathaus mit (Tel. 107-365).
Bei der Beantragung eines neuen Passes bringen Sie als Identitätsnachweis bitte unbedingt ein neues Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Reisepässe für minderjährige Kinder
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen für ihren Reisepass eine Unterschrift (optional) und einen Fingerabdruck abgeben. Für die Ausstellung eines Reisepasses ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich, ansonsten muss eine Vollmacht ausgestellt (s. Kinderreisepass) werden.