Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Dafür ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.
Jeder Kinderreispass wird mit einem Lichtbild ausgestellt. Ist das Kind mindestens 10 Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:
die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
soweit vorhanden: Kinderausweis / Kinderreisepass
ein aktuelles biometrisches Foto (Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Das Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Eine Kopfbedeckung ist nicht erlaubt. Der Hintergrund des Lichtbilds muss heller sein als die Gesichtspartie)
Ihr Kind - unter anderem für die Unterschrift im Pass
Vollmacht (s. u.) - falls nur ein Elternteil zur Ausweisausstellung erscheint
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/-in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden. Er ist ein Jahr gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.
Kosten
Ausstellung Kinderreisepass: 13 Euro
Verlängerung der Gültigkeit: 6 Euro
Aktualisierung des Passbilds: 6 Euro
Unterlagen
Geburtsurkunde, Personalausweis des Erziehungsberechtigten, Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten, Lichtbild des Kindes